Landwirtschaftliche Buchstelle

Haben Sie gewusst, dass der Themenkomplex „Landwirtschaft im Steuerrecht“ so speziell ist, dass er nicht Gegenstand der Steuerberaterprüfung ist? Die Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“ kann nur durch eine besondere Sachkundeprüfung erreicht werden. Diese Zusatzqualifikation führen beide Partner.

Als Landwirtschaftliche Buchstelle mit zahlreichen landwirtschaftlichen Mandanten verfügen wir daher seit 1983 über profundes Fachwissen und bilden unsere Mitarbeiter in diesem Spezialgebiet weiter. Egal ob Betreuung des laufenden Betriebs, Betriebsaufgabe oder Betriebsnachfolge: Wir kennen Ihre Bedürfnisse und wissen, worauf es in Ihrer Branche ankommt.